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Hygiene- und Abstandsregeln für die
Übungsabende |
Mit Rücksicht auf
den Schutz von Aufsicht und Schützen muß auf die
geltende Hygiene- und Abstandsregelung geachtet werden. Das bedeutet:
- 3G - Regelung: geimpft, genesen oder getestet (siehe aktuelle CoronaSchVO)
- Name sowie
die Aufenthaltszeit der Schützen werden in
der Schießkladde dokumentiert (das ist ja schon immer so...)
- Auf dem KK-Stand dürfen sich zwei, auf dem
Kurzwaffen-Stand drei und
auf dem
100m-Stand vier
Schützen plus jeweils einer Aufsicht aufhalten
- Der Aufenthalt
auf dem Stand ist den Schützen nur zum Schiessen gestattet
- Eintritt nur
mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske), auf dem
Stand selber darf dieser abgenommen werden
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